Egal, ob Pkw-, Motorrad- oder Anhängerführerschein: Bei uns bist du in den richtigen Händen. Wir bringen dich kompetent und unkompliziert an dein persönliches Ziel. Hast du Fragen zu bestimmten Klassen oder möchtest du dich anmelden? Kontaktiere uns jetzt!

Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge, deren Gesamtmasse nicht mehr als 3.500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt. Nicht erlaubt sind Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A.
Es besteht die Möglichkeit, die Prüfung und den Unterricht in einem Schaltwagen oder einem Automatikfahrzeug zu absolvieren. Die Automatikvariante mit zusätzlicher Schaltkompetenz wird B197 genannt. Dies birgt aber auch Nachteile: Wenn du vorhast Anhänger, LKW oder einen Busführerschein zu erwerben, musst du diese Prüfung im Schaltfahrzeug absolvieren, damit du diese auch als Erweiterungsklasse ohne Automatik fahren darfst.
Mit der Klasse BE ist es möglich Fahrzeuge bis 3,5 t und Anhänger über 750 kg bis max. 3,5 t zu bewegen.
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg.


Mit dem Mofaführerschein können Fahrzeuge gefahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h beträgt und deren Hubraum nicht mehr als 50 ccm aufweist.
Leichtkraftrad (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
Motorräder mit einer Motorleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von höchstens 0,2 kW/kg.
Kleinkraftrad bis 50 cm³ (z. B. Roller) oder mit einem Elektromotor, Motorleistung max. 4 kW
Motorradfahren mit dem Pkw-Führerschein: Diese Schulung erlaubt das Führen von Motorrädern der Klasse A1.
Voraussetzung: mindestens fünf Jahre Besitz der Klasse B.
Beschreibung: Motorräder mit über 50 cm³ Hubraum und mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter:
Aufstieg von A2 auf A:
Aufstieg von A1 auf A (ab 24 Jahren):
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: nur praktische Prüfung
Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2

* Grundsätzlich kann mit dem Führerschein immer 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
* Alle Preise werden zentral in der Preisliste aktuell gehalten.
Für jeden Führerscheinbewerber muss ein Antrag gestellt werden, damit die Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung erfolgen kann. Aufgrund einer Bearbeitungszeit von etwa vier bis sechs Wochen sollte der Antrag rechtzeitig gestellt werden. Benötigt wird:
Für Bewerber um den BF17-Führerschein werden zusätzlich Kopien des Führerscheins und des Ausweises der Begleitperson benötigt.