Unsere Angebote

 

Egal ob PKW, Motorrad oder Anhänger Führerschein, bei uns bist du in den richtigen Händen. Wir bringen dich kompetent und unkompliziert an dein persönliches Ziel. Hast du Fragen zu bestimmten Klassen oder willst dich anmelden? Kontaktiere uns jetzt!




PKW Führerschein

PKW/ Klasse B

Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge, deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt. Nicht erlaubt sind Kfz der Klassen AM, A1, A2, und A.

  • Mindestalter: Regulär 18 Jahre    begleitetes Fahren ab 17
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM (45 km/h Max), L (Traktoren)

Es besteht die Möglichkeit die Prüfung und Unterricht mit einem normalen Schaltwagen oder mit Automatikfahrzeug zu absolvieren. Genannt wird diese dann B197. Dies birgt aber auch Nachteile: Wenn du vorhast Anhänger, LKW oder einen Busführerschein zu erwerben, musst du diese Prüfung im Schaltfahrzeug absolvieren, damit du diese auch als Erweiterungsklasse ohne Automatik fahren darfst.


Anhänger Führerschein

PKW/ Klasse BE

Mit der Klasse BE ist es möglich Fahrzeuge bis 3,5 t und Anhänger über 750 kg bis max. 3,5 t zu bewegen.

  • Mindestalter: Regulär 18 Jahre    begleitetes Fahren ab 17*
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: praktische Prüfung
  • Vorbesitz: Klasse B

PKW/ Klasse B96

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 4.250 kg.

  • Mindestalter: Regulär 18 Jahre    begleitetes Fahren ab 17*
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: keine
  • Vorbesitz: Klasse B




Motorrad Führerschein

Klasse Mofa

Mit dem Mofaführerschein können Fahrzeuge gefahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h beträgt und deren Hubraum nicht mehr als 50 ccm aufweist.

  • Mindestalter: 15
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung


Klasse AM

Kleinkraftrad bis 50 cm³ (z.B. Roller) oder mit einem Elektromotor, Motorleistung max. 4  kW

  • Mindestalter: 15
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung


Klasse A1

Leichtkraftrad (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt

  • Mindestalter: 16
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM (45 km/h Max)

Klasse A2

"Mittelschwere" Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Leistungsgewicht von max. 0,2kW/kg

Besonderheit bei Umstieg von A1 auf A2:

  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
  • Beim Aufstieg von A1 zu A2 (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mind. eine Doppelstunde gemacht werden muss!
  • Bei weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht
  • Mindestalter: 18
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
  • Eingeschlossene Klassen: AM (45 km/h Max), A1

 

Klasse B196

Motorrad fahren mit PKW Führerschein. Erlaubt das Führen von Motorrädern der Klasse A1.
mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B.

  • Mindestalter: 25
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Keine
  • Eingeschlossene Klassen: AM (45 km/h Max)

Klasse A

"Schwere" Krafträder mit einem Hubraum mit mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Umstieg von A2 auf A:

  • Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben
    Beim Aufstieg von A2 zu A (mind. 2 Jahre Vorbesitz) ist keine Fahrstunde vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule VOR der Prüfung den Prüfling testen, ob dieser alle Anforderungen für eine praktische Prüfung erfüllen kann. Das heißt, dass mindestens eine Doppelstunde gemacht werden muss!
  • Beim Aufstieg mit weniger als 2 Jahre Vorbesitz von A2 sind Praxisstunden vorgeschrieben: 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

Umstieg von A1 auf A: vorgeschriebene Praxiseinheiten (Mindestalter 24 Jahre): Grundausbildung, 3 Überland, 2 Autobahn, 1 Nacht

  • Mindestalter: 24 Jahre oder 20 Jahre nach min. zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 oder 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A (nur im Inland)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: keine
  • Eingeschlossene Klassen: AM (45 km/h Max), A1, A2

* Grundsätzlich kann mit dem Führerschein immer 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

*Alle Preise werden immer auf aktuellem Stand in die Preisliste eingepflegt

Mehr zu den Fahrerlaubnisklassen in der Übersicht bei dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Antragstellung

Für jeden Führerscheinbewerber muss ein Antrag erfolgen, um sich für die Theorie und Praxisprüfung anzumelden. Aufgrund Bearbeitungszeiten, die ca. 4 bis 6 Wochen sind, sollte dieser rechtzeitig erfolgen. Benötigt wird:

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie ausreichend)
  • Aktuelles Biometrisches Passfoto
  • Aktuelle Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über Erste Hilfe Schulung

Für Bewerber für den BF17 Führerschein wird noch eine Kopie des Führerscheins und Ausweises der Begleitperson benötigt